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BGH sorgt in neuem Urteil für einen besseren Realitätsbezug –
insbesondere bei Altehen

Brandneues BGH Urteil vom 21.09.2011 XII ZR 121/09 zu den Anforderungen an die Erwerbsbemühungen des Unterhaltsberechtigten (Bewerbungen), zu ehebedingten Nachteilen und nachehelicher Solidarität.
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Berücksichtigung von Steuererstattungen im Unterhaltsrecht
Im vorliegenden Fall hatte der Pflichtige sein Einkommen reduziert, weil in dem maßgeblichen Kalenderjahr Steuernachzahlungen aus lange zurückliegenden Jahren angefallen waren.
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Umfang der Erwerbsobliegenheit bei gesteigerter Unterhaltspflicht
1. Die Ausübung einer Nebentätigkeit an den Wochenenden erscheint trotz der gesteigerten Erwerbsobliegenheit neben einer vollschichtigen Tätigkeit im Umfang von 172 Stunden im Monat regelmäßig nicht zumutbar, so dass also eine 40ig-Stunden-Woche ausreicht.
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Elterliche Sorge und Bindungstoleranz
Das Oberlandesgericht Hamm unterstreicht für Sorgerechtsentscheidungen noch einmal die hervorragende Bedeutung des Kriteriums der Bindungstoleranz.
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Mehr Rechte für Scheinväter
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Vätern gestärkt, die Unterhalt für ein fremdes Kind im Glauben, es sei ihr eigenes Kind, gezahlt haben.
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Zuwendungen von Schwiegereltern
Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zur Frage der Zuwendungen von Schwiegereltern an das Schwiegerkind geändert.
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Kindesunterhalt
Bei Unterhaltsverpflichtungen gegenüber minderjährigen oder privilegiert volljährigen Kindern ist zu prüfen, inwieweit dem Unterhaltspflichtigen eine Nebentätigkeit zugemutet werden kann. Nach dem Arbeitszeitgesetz ist die wöchentliche Arbeitszeit auf 48 Std. begrenzt.
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Elterliche Sorge
In einem Sorgerechtsverfahren kann ein Wechselmodell nicht gegen den Willen eines Elternteils gerichtlich angeordnet werden, weil ein Wechselmodell die Kooperationsbereitschaft beider Eltern voraussetzt.
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Umgangsrecht
Eine gerichtlich genehmigte Umgangsvereinbarung ist unanfechtbar, da der Beschluss im Einverständnis mit allen Beteiligten zustande gekommen ist.


PKH/VKH
In Familienstreitsachen nach § 121 ZPO, hier in einem Unterhaltsrechtsstreit, gilt das Gebot der Waffengleichheit. Die „arme Partei“ hat nach diesem Grundsatz einen Anspruch auf Beiordnung eines Rechtsanwaltes, wenn der Gegner durch einen Anwalt vertreten ist, § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 121 Abs.2 ZPO.


Haushaltsgegenstände
§ 1568 b Abs. 2 BGB spricht eine Vermutung dafür aus, dass Haushaltsgegenstände, die während der Ehe für den gemeinsamen Haushalt angeschafft worden sind, gemeinsames Eigentum der Ehegatten darstellen.
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Änderungen im Familienrecht

I. Verfahrensrecht

Das Verfahrensrecht ist zum 1.9.2009 grundlegend reformiert worden: dies zeigt sich schon im sprachlichen Bereich, da es jetzt keine Urteile, sondern nur noch Beschlüsse gibt. Eine Ehe wird heute also durch Beschluss und nicht mehr durch Scheidungsurteil geschieden.
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II. Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich (der Ausgleich von wechselseitig während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften) ist grundlegend neu strukturiert worden. Es ist zunächst die Barwert VO ersatzlos gestrichen worden, ferner sind VAHRG und das VAÜG jetzt außer Kraft.
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III. Zugewinnausgleich

Durch die Reform des Zugewinnausgleichs werden bei Eheschließung vorhandene Schulden im Anfangsvermögen künftig berücksichtigt werden. Führen die Eheleute die Schulden eines Ehepartners in der Ehe zurück, erhielt der andere Ehegatte bisher für diesen Schuldenabbau keinen Ausgleich.
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