Was kostet die Scheidung?

Die Anwaltsgebühren richten sich nach dem RVG ( Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ) und sind bei allen Anwälten gleich.

Die Höhe der Rechtsanwalts- und Gerichtskosten hängt vom Streitwert ab. Dieser richtet sich nach dem 3-fachen Nettoeinkommen der Ehegatten und beträgt mindestens 2.000 € und höchstens 1 Mio € (§ 43 FamGKG). Der Wert für den regelmäßig zusammen mit der Scheidung durchzuführenden Versorgungsausgleich beträgt nach dem ab 01.09.2010 geltenden neuen Recht 10% für jedes Anrecht, mindestens 1.000 € (§ 50 FamGKG).

Hinzu kommen gfls. weitere Werte für Verfahren zum Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht u.a. soweit hierüber im Zusammenhang mit der Scheidung entschieden werden soll.

Man kann versuchen, den Wert bei einvernehmlichen Scheidungen auf Antrag um ca. 20% reduzieren zu lassen.

Erst im Scheidungstermin setzt der Familienrichter den Gegenstandswert endgültig fest.

Ein Berechnungsbeispiel bei unstreitiger Scheidung:

Nettoeinkommen der beiden Ehepartner z.B.:
(2.100,- € + 2.900,- €) x 3   =   15.000,- €

Dazu wird der Wert für den Versorgungsausgleich
addiert mit mindestens  1.000,- €

Der Streitwert für die Scheidung beträgt also 16.000,- €

Daraus ergeben sich für folgende Kosten:

Gerichtskosten:       484,- €
Diese tragen die Ehegatte zur Hälfte, wobei der Ehegatte, der den Scheidungsantrag stellt, einen Vorschuss an die Gerichtskasse zahlen muss.

Anwaltskosten:  1.707,65 €
Diese zahlt der Mandant an seinen Anwalt. Wird nur ein Anwalt beauftragt, weil der andere Ehegatte der Scheidung zustimmt und keinen eigenen Anwalt beauftragt, was nur bei unstreitigen Scheidungen möglich ist, können die Ehegatten vereinbaren, dass sie sich die Kosten teilen. Beauftragt jeder Ehegatte einen eigenen Anwalt, fallen die Rechtsanwaltsgebühren für jeden Anwalt an.

Es folgt eine Tabelle zur ungefähren Übersicht der voraussichtlichen Kosten
bei anderen Streitwerten:

Gegenstandswert Gerichtskosten Anwaltskosten*
4.000,00 € 210,00 € 752,68 €
6.000,00 € 272,00 € 1.029,35 €
8.000,00 € 332,00 € 1.249,50 €
10.000,00 € 392,00 € 1.469,65 €
16.000,00 € 484,00 € 1.707,65 €
25.000,00 € 622,00 € 2.064,65 €
30.000,00 € 680,00 € 2.278,85 €
35.000,00 € 738,00 € 2.493,05 €
40.000,00 € 796,00 € 2.707,25 €
45.000,00 € 854,00 € 2.921,45 €
50.000,00 € 912,00 € 3.135,65 €
65.000,00 € 1.112,00 € 3.364,73 €
80.000,00 € 1.312,00 € 3.593,80 €
95.000,00 € 1.512,00 € 3.822,88 €

* jeweils inkl. Auslagenpauschale und 19% Umsatzsteuer